ASF und FES

 

ASF- Aufbauseminar für Fahranfänger § 2a Abs.2 StVG

An diesem Aufbauseminar muss jeder teilnehmen, der in seiner Probezeit auffällig wurde und von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich zur Teilnahme aufgefordert wird. Die Aufforderung von der Fahrerlaubnisbehörde ist meistens auf zwei Monate befristest.

Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, bedeutet das den Entzug der Fahrerlaubnis!

 

Inhalt und Ablauf des Seminars:

1. Das Seminar erfolgt in 4 Sitzungen zu je 135 Minuten

2. Eine Fahrprobe zwischen der ersten und der zweiten Sitzung

Bei diesem Seminar müssen mindestens 6 und höchsten 12 Teilnehmer anwesend sein.

 


FES Fahreignungsseminar 

Das Fahreignungsseminar ist zum Punkteabbau im Fahreignungsregister (ehemals Verkehrszentralregister in Flensburg). Folgender Maßen können diese abgebaut werden:

• 1-5 Punkte: freiwillige Teilnahme, es wird 1 Punkt abgebaut

• 6-7 Punkte: freiwillige Teilnahme, es wird kein Punkt abgebaut

• ab 8 Punkten Entzug der Fahrerlaubnis

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen:  einem verkehrspädagogischen Teil in der Fahrschule und einem verkehrspsychologischen Teil mit einem Psychologen.

Der verkehrspädagogische Teil wird in der Fahrschule durchgeführt, dauert 2x 90 Minuten und findet als Einzelmaßnahme oder in einer kleinen Gruppe (max. 6 Teilnehmer) statt.

Der verkehrspsychologische Teil umfasst 2 Einzelsitzungen à 75 Minuten mit einem speziell für die Seminarleitung anerkannten Diplom-Psychologen.

Welchen Teil man zuerst besucht, ist nicht vorgeschrieben.

Die von beiden Seminarleitern ausgestellte Teilnahmebescheinigung muss der Behörde innerhalb von

14 Tagen nach Beendigung des Seminars vorgelegt werden.

 

Dieses Seminar darf nur alle 5 Jahre zur Reduktion des Punktestandes durchgeführt werden.

 

Eine Terminvereinbarung ist nach Absprache jeder Zeit möglich.




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